Feuerwehr Schwanau

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Brandschutz an Faschingsveranstaltungen

In jedem Jahr kommt es während der Karnevalszeit zu Bränden. Leichtsinn und Sorglosigkeit der Veranstalter sind oft Ursache für Personen- und Sachschäden.

Auch Gäste können leichtfertig und übermütig sein. Zur Verhinderung von Personen-und Sachschäden sollen folgende Grundsätze beachtet werden:

Vorsorge bei Planung und Durchführung von Veranstaltungen

Rettungswege

sowie Ausgänge/Notausgänge müssen deutlich gekennzeichnet sein, dürfen weder verstellt noch eingeengt werden. Ausgänge/Notausgänge müssen unverschlossen sein.

Einrichtungen zur Brandbekämpfung

Brandbekämpfungseinrichtungen (z.B. Feuerlöscher) müssen ausreichend vorhanden und deutlich gekennzeichnet sein. Sie dürfen mit Dekorationen weder verkleidet noch verdeckt werden.

Offenes Feuer / Rauchen

Auf der Bühne sollte bei Vorführungen kein offenes Feuer eingesetzt werden. Auch Rauchen gehört dazu! Kerzen sollen im Saal nicht verwendet werden. Ist eine Verwendung nicht zu umgehen, müssen sie in standfesten, nichtbrennbaren Haltern befestigt sein, damit sie beim Anstoß nicht umfallen oder sich lösen können. Sollte offenes Feuer aus gestalterischer Sicht erforderlich sein, muss von der Feuerwehr eine Brandsicherheitswache gestellt werden. Bedenken Sie: Diese Brandsicherheitswache ist kostenpflichtig.

Dekorationen

Zum Schmücken der Veranstaltungsräume dürfen nur schwerentflammbare Materialien nach DIN 4102 oder solche, die mit behördlich zugelassenem Flammschutzmittel behandelt worden sind, verwendet werden.

Unter der Decke angebrachte oder raumüberspannende Dekorationen sollen mindestens 2,50 über dem Fußboden hängen und sicher befestigt sein.

Von Wäremequellen, z.B. Punktstrahlern, Glühbirnen, elektrischen Geräten und Heizquellen aller Art, sollen Dekorationen und sonstige brennbare Stoffe einen solchen Abstand haben, dass sie nicht mehr als handwarm werden.

Abfall/Asche

Abfallkörbe, Aschenbecher und Ablagen für Zigaretten dürfen nur aus nichtbrennbarem Material bestehen.

Elektrische Anlagen

An elektrischen Anlagen darf nicht gebastelt werden. Sie müssen den VDE-Vorschriften entsprechen, damit sie keine Gefahr für Personen sind und Brände nicht entstehen können.

Im Schadenfall

Kommt es trotz aller Vorsorge zu einem Brand, sind Ruhe und Besonnenheit geboten.

  • Feuerwehr sofort über Notruf 112 alarmieren,
  • alle Personen auf geeignete Weise informieren schnell und sicher ins Freie führen,
  • eventuell Löschversuche (ohne Eigengefährdung) mit Löschgeräten durchführen und
  • die eintreffende Feuerwehr von ortskundigen Personen einweisen.